Beschreibung der Klasse:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. (bei 35kW mindestens 175 kg Leermasse, bei 25kW mindestens 125 kg)
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse A2, die Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis sind, die bis zum 31. März 1980 erteilt worden ist, wird diese Fahrerlaubnis unter der Voraussetzung erteilt, dass sie ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Probezeit:
Ja, zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis, sofern nicht durch andere Klasse vorher angeordnet.
- Verlängerung um zwei Jahre auf 4 Jahre bei folgenden Verstößen z.B.:
- das Rechtsfahrgebot
- die Geschwindigkeit
- den Abstand
- das Überholen
- die Vorfahrt
- das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- das Verhalten an Bahnübergängen
- das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- das Verhalten an Fußgängerüberwegen
- übermäßige Straßenbenutzung
- das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!)
- sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
- Alkohol und berauschende Mittel
- begleitendes Fahren
Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:
Klasse A1, Klasse AM
weitere Voraussetzungen:
Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Führerscheinantrag
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:
keine, wenn Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre
keine, wenn Klasse B bis 31.03.1980 erteilt
12 Themen Grundstoff
4 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:
Praktische Fahrstunden, sowie
ohne Vorbesitz der Klasse A1
5 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
4 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mit Vorbesitz der Klasse A1 bis 2 Jahre
3 x Schulung auf Bundes oder Landstraßen
2 x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mit Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre
keine besonderen Ausbildungsfahrten
theoretische Prüfung:
frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters oder Ablauf der Frist
Ja, wenn Direkteinstieg
Ja, wenn Vorbesitz der Klasse A1 bis 2 Jahre
keine, wenn Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre
keine, wenn Klasse B bis 31.03.1980 erteilt
praktische Prüfung:
- erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
- am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
- 70 Minuten bei Direkteinstieg
- 40 Minuten bei Aufstieg von Klasse A1
- sechs Grundfahraufgaben bei Direkteinstieg
- vier Grundfahraufgaben bei Aufstieg von der Klasse A1
- Fahren
Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Beschränkung im Führerschein, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal (…Automatikführerschein) abgelegt wird.