Beschreibung der Klasse:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (bei 11kW mindestens 110 kg Leermasse) und
dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Anhänger mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. (wenn mehr, dann Klasse A24)
Als Leichtkrafträdern gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer:
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Die Gültigkeit der Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Probezeit:
Ja, zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis, sofern nicht durch andere Klasse vorher angeordnet.
Verlängerung um zwei Jahre auf 4 Jahre bei folgenden Verstößen z.B.:
das Rechtsfahrgebot
die Geschwindigkeit den Abstand
das Überholen
die Vorfahrt
das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen
das Verhalten an Bahnübergängen
das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
das Verhalten an Fußgängerüberwegen
übermäßige Straßenbenutzung
das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Alkohol und berauschende Mittel
begleitendes Fahren
Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:
Klasse AM
weitere Voraussetzungen:
Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Führerscheinantrag
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:
12 Themen Grundstoff
4 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:
Praktische Fahrstunden, sowie mindestens
5 x 45 min. Schulung auf Bundes- oder Landstraße
4 x 45 min. Schulung auf Autobahnen
3 x 45 min. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
theoretische Prüfung:
Ja, frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung:
- erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
- am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
- 70 Minuten
- sechs Grundfahraufgaben Fahren
Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Beschränkung im Führerschein, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal (…Automatikführerschein) abgelegt wird.