Beschreibung der Klasse:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer:
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre,
Vorbesitz erforderlich:
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.
Einschluss anderer Fahrerlaubnisklassen:
weitere Voraussetzungen:
Personalausweis oder amtlich anerkannter Identifikationsnachweis, biometrisches Behördenpassbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste Hilfe, Führerscheinantrag
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung in der Klasse:
12 Themen Grundstoff
6 Themen klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung in der Klasse:
Praktische Fahrstunden
theoretische Prüfung:
Ja, frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung:
- erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
- am Hauptwohnsitz, Ausbildungsort, Schulort, Studiumsort, Arbeitsort oder nahegelegenen Prüfort oder anderen Prüfort auf Antrag
- 85 Minuten
- Abfahrtkontrolle
- Zwei Grundfahraufgaben
- Fahren